Nachstehende Bedingungen gelten auschließlich für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen an Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Einkaufsbedingungen des Kunden wird schon jetzt ein für allemal widersprochen. Sie haben auch dann keine Gültigkeit, wenn ein
Widerspruch im Einzelfall nicht mehr erfolgt.
- Sämtliche Angebote sind freibleibend.
- Alle Aufträge sind erst angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder fakturiert haben. Bei Standardpackungen sind wir berechtigt,
die bestellten Mengen bis zur nächsthöheren Verpackungseinheit aufzurunden.
- Abweichende und ergänzende
Abmachungen jedweder Art sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
- Von uns versandte Muster sind Typenmuster. Geringe Abweichungen, die sich im Rahmen des Branchenüblichen halten, müssen wir uns
vorbehalten.
- Erfüllungsort für
alle gegenseitigen Verpflichtungen ist Essen,Oldbg. Die Gefahr des Transportes trägt auch bei ausnahmsweise frachtfreier Lieferung der Käufer, auch dann, wenn der Transport mit unseren Fahrzeugen
erfolgt. Transportversicherungen schließen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten ab. Hinsichtlich der Versandart, des Versandweges usw. verfahren wir nach den Wünschen des
Kunden oder nach bestem Wissen, übernehmen jedoch keine Gewähr dafür, dass alle Vergünstigungen frachtlicher oder sonstiger Natur berücksichtigt werden. Bei Frachtvorlage werden Transportkosten
im Namen und auf Rechnung des Bestellers verauslagt und sind uns in jedem Falle von dem Käufer zu erstatten. Eventuelle Einwendungen hinsichtlich der Höhe der Frachtkosten usw. sind von dem Kunden
unmittelbar gegenüber dem Frachtführer zu erheben.
- Wir sind zu Teilleistungen
berechtigt.
- Bestellte Ware ist nach Anzeige
der Fertigstellung innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir, vorbehaltlich aller uns gesetzlich zustehenden Ansprüche, berechtigt, angemessene zeltabhängige
Bereitstellungskosten zu erheben oder nach unserer Wahl die gesamte bestellte Ware dem Auftraggeber anzuliefern. Stattdessen können wir nach Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen und
vorheriger Ankündigung vom Vertrag zurücktreten.
- Vereinbarte
Lieferfristen können wir bis zu zwei Wochen überschreiten. Höhere Gewalt oder sonstige von uns nicht verschuldete oder beeinflusste Umstände, wie Betriebs- und Verkehrsstörungen, Ausfuhrverbote oder
Verzögerungen jeder Art, unverschuldete Mängel an Roh- und Betriebsstoffen berechtigen uns, die vereinbarten Liefertermine hinaus- zuschieben bzw. von den Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise
zurückzutreten.
- Offene Mängel sind
unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Ist der Besteller Kaufmann, so gilt das gleiche für erkennbare Mängel. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung
schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern, Ersatz zu liefern oder Gutschrift zu erteilen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Unsere Preise sind
Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer. Ist der Kunde Kaufmann, so wird die am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Mehrwertsteuer berechnet. Die Preise gelten stets ab Werk. Sonderverpackung wird
zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Wir berechnen die am Tag der Lieferung geltenden Preise. Das gilt auch Im Falle einer Preiserhöhung gegenüber dem zur Zeit des Vertragsabschlusses
geltenden Preis, solange sich die Erhöhung im Rahmen billigen Ermessens hält. Ist der Kunde nicht Kaufmann, so hat er, wenn der Preisanstieg 15% übersteigt, ein Rücktrittsrecht. Ist der Kunde nicht
Kaufmann und soll die Lieferung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgen, verbleibt es bei dem zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Preis.
- Die Zahlung ist fällig
14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Abweichende Abmachungen bedürfen schriftlicher Bestätigung. Bei Zahlungsverzug
sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Ist der Verzug so schwerwiegend, dass er ohne Rücksicht auf den
Einzelfall eine automatische Vertragsbeendigung rechtfertigt, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Das gilt namentlich bei Wechselprotesten und bei Scheckprotesten mangels Deckung. Unsere sonstige
gesetzlichen Rechte, auch aus § 321 BGB, bleiben unberührt.
- Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt (§455 BGB) mit nachstehenden Erweiterungen:
- Werden die gelieferten Sachen vom Kunden verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns.
Wir werden unter Ausschluss des § 950 BGB Eigentümer der hergestellten Sachen, ohne daraus verpflichtet zu werden. Werden bei der Verarbeitung auch nicht von uns gelieferte Sachen verwendet, die
ihrerseits unter entsprechendem Vorbehalt geliefert sind, so werden wir Miteigentümer der hergestellten Sachen in Höhe der Quote, die dem Verhältnis des Lieferwertes der von uns gelieferten Waren zum
Verkaufswert der hergestellten Sache entspricht. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Bestandteile der gelieferten Sachen, die von diesem getrennt werden.
Der Kunde ist ermächtigt, die gelieferten Sachen - auch soweit sie be- oder verar beitet worden sind - im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
und zu seinen normalen Geschäftsbedingungen weiterzuveraüßern, solange er sich uns gegenüber nicht in Verzug befindet.
Die Forderungen gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der gelieferten Sachen, und soweit sie bedingt oder künftig sind, werden hiermit
im voraus an uns abgetreten. Das gilt auch für Forderungen aus Werk- und Werklieferungsverträgen, sowie für solche Forderungen, die der Kunde auf Grund der Weiterveräußerungen oder im Zusammenhang
damit kraft Gesetzes erwirbt. Für den Fall des Unterganges oder der Beschädigung der gelieferten oder der daraus hergestellten Sachen werden etwaige Ansprüche auf Versicherungsleistungen im voraus an
uns abgetreten, bei Untergang oder Beschädigung der neu hergestellten Sachen in Höhe der Quote, die vom Verhältnis des Lieferwertes der von uns gelieferten Sachen zum Verkaufswert der hergestellten
Sache entspricht.
Für den Fall, dass die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen ohne oder nach Verarbeitung
mit anderen, nicht
uns gehörenden Sachen zusammen veräußert werden, ist die Forderung aus der Veräußerung nur in Höhe der Quoten an uns abzutreten, die dem Verhältnis des Verkaufswertes der von uns gelieferten Sachen
zum Verkaufswert der gesamten Menge entspricht. Erfolgt die Weiterveräußerung im Rahmen von Werk- oder Werklieferungsverträgen, so ist die Werklohnforderung in Höhe unseres Einkaufswertes der
Vorbehaltsware an uns abgetreten. Die Ermächtigung zur Welterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist nur unter der Bedingung erteilt, dass wir Inhaber des Vergütungsanspruches aus der
Weiterveräußerung werden. Der Kunde darf mit dem Dritten keine Vereinbarung treffen, die ihn in der Möglichkeit der Abtretung seiner durch die Veräußerung erworbenen Forderung beschränkt. Auf unser
Verlangen ist der Kunde verpflichtet, dem Dritten die Abtretung anzuzeigen. Die Ermächtigung zur Weiter- veräußerung erlischt, wenn der Kunde beginnt, seine Warenbestände zum Zwecke der Liquidation
zu veräußern, wenn er seine Zahlungen einstellt, wenn er seinen Gläubigern ein Moratorium anbietet, wenn über sein Vermögen ein Vergleichsantrag zur Abwendung des Konkurses oder ein Konkursantrag
gestellt wird. Jede andere Ver- fügung über die Vorbehaltsware als die Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Ge- schäftsgang ist dem Kunden untersagt. Gerät der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung
aus dem jeweiligen Vertrag in Verzug oder besteht sonstiger objektiv begründeter Anlass zu einer Befürchtung, dass die Erfüllung seiner Zahlungspflichten ernstlich gefährdet ist, so sind wir
berechtigt, die Vorbehaltsware vorübergehend sicherungshalber sicherzu-stellen, ohne vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Eigentumsvorbehalt dient zur
Sicherung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Kunden haben. Übersteigt der Wert für uns bestehender Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des
Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
- Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forde- rung zulässig. Ist der Kunde Kaufmann, so sind
Zurückbehaltungsrechte ausgeschlos- sen, es sei denn, der Gegenanspruch, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, sei umstritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. Ist der
Kunde nicht Kaufmann, so sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
- Unsere Kunden- und Fachberatung ist freiwilliger Kundendienst, der keine Haftung unsererseits begründet. Die Beratung befreit den Kunden
nicht von eigener Prüfung unserer Produkte auf Eignung für den gedachten Zweck und von sorgfältiger Beachtung unserer Verwendungs- und Verarbeitungshinweise. Die in unseren gedruckten Informationen
enthaltenen technischen Daten entsprechen dem technischen Stand zum Zeitpunkt der in ihnen angegebenen Drucklegung. Bei Drucksachen, die älter als sechs Monate sind, ist eine Rückfrage
erforderlich.
- Werden von uns gegen Entgelt Bauleistungen erbracht, so gilt die VOB Teil B, neueste Fassung als Vertragsgrundlage. Davon abweichende
Bedingungen bedürfen der Schriftform.
- Ist der Kunde Kaufmann, so sind Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzungen oder Verletzung von Pflichten bei den
Vertragsverhandlungen einschließlich solcher von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Ist der Kunde
nicht Kaufmann, soist unsere Haftung auf die bei dem betreffenden Geschäft typischen Schäden beschränkt, die Haftung für entferntere Schaden ist ausgeschlossen; in jedem Fall beschränkt sich unsere
Haftung dann auf das Zwanzigfache des Lieferwertes, höchstens jedoch 50.000,- €.
Sind einzelne
Bestimmungen des jeweiligen Vertrages aus anderen Gründen als solchen des AGB-Gesetzes unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im ganzen nicht. Die Parteien sind solchenfalls
verpflichtet, alle Willenserklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die der unwirksamen rechtlich und wirtschaftlich
möglichst nahekommt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Alle Ansprüche
gegen die Firma Rüdiger Tebbe e.K. verjähren in 24 Monaten seit Lieferung.
Ist der Kunde
Kaufmann, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung Essen, Oldbg.
Stand: Januar
2021